Werkstorprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung?

Insurance Risk (Insurance) Risk management sähkökirjat
Peter Lang AG
2014
EISBN 9783653051421
Cover; Vorwort; Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Einführung; A. Die Regelung des 8 Abs. 2 Nr. 1.
4 SGB VII; I. Begriffe und Abgrenzungen; 1. Einordnung des Wegeunfalls; 2. Abgrenzung zum Betriebsweg; 3. Beschränkung der Haftung der Unternehmer; 4. Echte und unechte Unfallversicherung; II. Historische Entwicklung der Versicherung des Wegeunfalls; 1. Erste Diskussionen um die Einführung des Wegeunfalls; 2. Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes; 3. Überführung der Unfallversicherung in die RVO; 4. Einführung des Wegeunfalls im Jahr 1925.
5. Einschränkungen der gesetzlichen Regelung seit der Einführung des Wegeunfalls bis zum Ende des Dritten Reichs6. Änderungen des Wegeunfalls während des Dritten Reichs; 7. Erweiterungen des Versicherungsschutzes in der Folgezeit; 8. Erneute Diskussionen um die Existenz des Wegeunfalls; III. Zahlen und Kosten für Wegeunfälle; IV. Allgemeine Voraussetzungen; V. Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit; 1. Grenzpunkte des versicherten Weges; a) Beginn und Ende des Weges am Ort der Tätigkeit; b) Beginn und Ende des Weges am häuslichen Wirkungskreis; aa) Allgemeines; bb) Sonderfälle.
Bb) Leistungsabfall(1) Absolute Fahruntüchtigkeit; (2) Relative Fahruntüchtigkeit; cc) Betriebsbedingter Alkoholgenuss; dd) Krankheitsbedingter Alkoholgenuss; ee) Versicherungsschutz des Beifahrers; b) Drogen und Medikamente; aa) Drogenkonsum; bb) Medikamenteneinnahme; c) Übermüdung; d) Unfälle aus innerer Ursache; e) Selbstgeschaffene Gefahr; f) Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; g) Selbsttötung; h) Überfälle; 7. Ergänzende Tätigkeiten; a) Vorbereitende Tätigkeiten; b) Tanken und Reparaturarbeiten; c) Sicherungsmaßnahmen und Regulierungsgespräche nach einem Unfall.
Cc) Wohnung und Arbeitsstätte im selben Gebäudec) Sonstige Endpunkte des Weges; aa) Dritter Ort; bb) Abgrenzung zum Zwischenort; cc) Wegeunterbrechung; (1) Rechtlich erhebliche Wegeunterbrechung.
Änderung der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 09.12.2003; (2) Geringfügige Unterbrechung; 2. Wahl der Wegstrecke; 3. Wegeabweichungen; a) Umweg; b) Abweg; 4. Mehrere Wege je Tag; a) Mehrere Schichten je Tag; b) Umkehr auf dem Weg; c) Eingeschobene Wege; 5. Art des Zurücklegens des Weges; a) Wahl des Verkehrsmittels; b) Werkverkehr; 6. Konkurrierende Ursachen; a) Alkohol; aa) Leistungsausfall.
D) Tätigkeiten während der Wartezeite) Gemischte Tätigkeiten; VI. Abweichende Wege zur Unterbringung von Kindern; 1. Kinder von Versicherten; 2. Fremder Obhut anvertrauen; 3. Berufliche Tätigkeit des Versicherten, Ehegatten oder Lebenspartners; 4. Rechtsfolge; 5. Analoge Anwendung der Norm; a) Wege der Aufsichtsperson; b) Anwendbarkeit auf Betriebswege; VII. Fahrgemeinschaften; 1. Berufstätige oder Versicherte; 2. Fahrgemeinschaft; 3. Rechtsfolge; VIII. Abweichende Wege von Kindern; IX. Familienheimfahrten; 1. Versicherte; 2. Familienwohnung; a) Allgemeine Voraussetzungen.
Seit jeher wird von Arbeitgeberseite gefordert, den Wegeunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung auszugliedern. Die Unternehmer tragen mit ihren Beitraegen das Risiko der Arbeitswege von Arbeitnehmern, obwohl diese dem Einfluss der Unternehmer weitgehend entzogen sind. Durch Einfuehrung des Werkstorprinzips im Steuerrecht wird diese Ansicht bekraeftigt. Die Entfernungspauschale wurde abgeschafft und die Arbeitswege der Privatsphaere zugeordnet. Das Werkstorprinzip wurde jedoch fuer verfassungswidrig erklaert. Der Autor macht deutlich, dass hinsichtlich der Versicherung des Wegeunfalls Re.
4 SGB VII; I. Begriffe und Abgrenzungen; 1. Einordnung des Wegeunfalls; 2. Abgrenzung zum Betriebsweg; 3. Beschränkung der Haftung der Unternehmer; 4. Echte und unechte Unfallversicherung; II. Historische Entwicklung der Versicherung des Wegeunfalls; 1. Erste Diskussionen um die Einführung des Wegeunfalls; 2. Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes; 3. Überführung der Unfallversicherung in die RVO; 4. Einführung des Wegeunfalls im Jahr 1925.
5. Einschränkungen der gesetzlichen Regelung seit der Einführung des Wegeunfalls bis zum Ende des Dritten Reichs6. Änderungen des Wegeunfalls während des Dritten Reichs; 7. Erweiterungen des Versicherungsschutzes in der Folgezeit; 8. Erneute Diskussionen um die Existenz des Wegeunfalls; III. Zahlen und Kosten für Wegeunfälle; IV. Allgemeine Voraussetzungen; V. Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit; 1. Grenzpunkte des versicherten Weges; a) Beginn und Ende des Weges am Ort der Tätigkeit; b) Beginn und Ende des Weges am häuslichen Wirkungskreis; aa) Allgemeines; bb) Sonderfälle.
Bb) Leistungsabfall(1) Absolute Fahruntüchtigkeit; (2) Relative Fahruntüchtigkeit; cc) Betriebsbedingter Alkoholgenuss; dd) Krankheitsbedingter Alkoholgenuss; ee) Versicherungsschutz des Beifahrers; b) Drogen und Medikamente; aa) Drogenkonsum; bb) Medikamenteneinnahme; c) Übermüdung; d) Unfälle aus innerer Ursache; e) Selbstgeschaffene Gefahr; f) Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; g) Selbsttötung; h) Überfälle; 7. Ergänzende Tätigkeiten; a) Vorbereitende Tätigkeiten; b) Tanken und Reparaturarbeiten; c) Sicherungsmaßnahmen und Regulierungsgespräche nach einem Unfall.
Cc) Wohnung und Arbeitsstätte im selben Gebäudec) Sonstige Endpunkte des Weges; aa) Dritter Ort; bb) Abgrenzung zum Zwischenort; cc) Wegeunterbrechung; (1) Rechtlich erhebliche Wegeunterbrechung.
Änderung der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 09.12.2003; (2) Geringfügige Unterbrechung; 2. Wahl der Wegstrecke; 3. Wegeabweichungen; a) Umweg; b) Abweg; 4. Mehrere Wege je Tag; a) Mehrere Schichten je Tag; b) Umkehr auf dem Weg; c) Eingeschobene Wege; 5. Art des Zurücklegens des Weges; a) Wahl des Verkehrsmittels; b) Werkverkehr; 6. Konkurrierende Ursachen; a) Alkohol; aa) Leistungsausfall.
D) Tätigkeiten während der Wartezeite) Gemischte Tätigkeiten; VI. Abweichende Wege zur Unterbringung von Kindern; 1. Kinder von Versicherten; 2. Fremder Obhut anvertrauen; 3. Berufliche Tätigkeit des Versicherten, Ehegatten oder Lebenspartners; 4. Rechtsfolge; 5. Analoge Anwendung der Norm; a) Wege der Aufsichtsperson; b) Anwendbarkeit auf Betriebswege; VII. Fahrgemeinschaften; 1. Berufstätige oder Versicherte; 2. Fahrgemeinschaft; 3. Rechtsfolge; VIII. Abweichende Wege von Kindern; IX. Familienheimfahrten; 1. Versicherte; 2. Familienwohnung; a) Allgemeine Voraussetzungen.
Seit jeher wird von Arbeitgeberseite gefordert, den Wegeunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung auszugliedern. Die Unternehmer tragen mit ihren Beitraegen das Risiko der Arbeitswege von Arbeitnehmern, obwohl diese dem Einfluss der Unternehmer weitgehend entzogen sind. Durch Einfuehrung des Werkstorprinzips im Steuerrecht wird diese Ansicht bekraeftigt. Die Entfernungspauschale wurde abgeschafft und die Arbeitswege der Privatsphaere zugeordnet. Das Werkstorprinzip wurde jedoch fuer verfassungswidrig erklaert. Der Autor macht deutlich, dass hinsichtlich der Versicherung des Wegeunfalls Re.
