Die Souveränität der Gliedstaaten im Deutschen Bund

Politics and government Germany sähkökirjat
PL Academic Research
2014
EISBN 9783653041118
Cover; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; A. Ausgangslage; B. Forschungsstand; C. Erkenntnisinteresse; I. Die Untersuchung des Umfangs der Souveränitätsschranken im Deutschen Bund; II. Die Untersuchung der rechtlichen Qualität des Deutschen Bundes als Folge der bestehenden Souveränitätsverhältnisse; D. Methodik und Gang der Untersuchung; Kapitel 1. Souveränität als stetig variierendes Attribut der Herrschaftsmacht; A. Der Ursprung des Souveränitätsbegriffs; B. Konkretisierung des Souveränitätsbegriffs durch Bodin; C. Entwicklung des Souveränitätsbegriffs in Deutschland.
3. Bewertung der Allianzverträge in Bezug auf die SouveränitätsgarantienV. Fazit; B. Souveränitätsforderungen auf dem Wiener Kongress; I. Die verschiedenen Grundkonzeptionen für Deutschland; II. Die Ergänzung der Bundesakte um das Wort "souverain"; III. Bewertung der Ergebnisse des Wiener Kongresses; C. Der bundeseigene Souveränitätsbegriff; I. Der Bundeszweck als Bewertungsmaßstab; 1. Die Reichweite der Bundesermächtigungen; 2. Die Schranken der Bundesermächtigungen; II. Die Einhaltung des Bundesrechts als Legitimitätskriterium; D. Der Deutsche Bund.
Bundesstaat oder Staatenbund?
I. Das mittelalterliche und frühneuzeitliche DeutschlandII. Deutschland nach dem Westfälischen Frieden; III. Versuche zur Anpassung des Souveränitätsbegriffs; IV. Fazit; D. Der Inhaber der Souveränität im 19. Jahrhundert; E. Die untersuchungsrelevanten Aspekte der Souveränität; F. Der zeitübergreifende Wesensgehalt der Souveränität; G. Generelle Aspekte der Souveränität innerhalb von Staatenverbindungen; I. Staatenbund und Bundesstaat; II. Kompetenzhoheit und Kompetenzumfang als Bewertungsmaßstäbe; III. Rückabwicklungsmöglichkeiten; IV. Fazit.
Kapitel 2. Die Souveränitätsprinzipien im Deutschen BundA. Der Souveränitätsbegriff in Deutschland zwischen 1805 und 1815; I. Der Friede von Pressburg; II. Souveränität im Rheinbund; 1. Der Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation; 2. Protektorat und Souveränitätsrechte; 3. Die Souveränitätseinschätzung der Rheinbundstaaten; 4. Schlussfolgerungen; III. Preußen und Österreich in der Rheinbundzeit; 1. Preußen; 2. Österreich; 3. Fazit; IV. Souveränitätsgarantien in den Allianzverträgen; 1. Der Vertrag von Ried; 2. Die Verträge von Fulda und Frankfurt.
Kapitel 3. Die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien im BundesprimärrechtA. Die Vorschriften der Bundesakte; I. Die territoriale Sonderstellung Österreichs und Preußens; II. Bundeskompetenzen und Entscheidungsfindung; 1. Der Bundeszweck als Generalermächtigung; 2. Entscheidungen im Engeren Rat und im Plenum; 3. Konkrete Aufgaben und Befugnisse; (a) Die Angelegenheiten des Plenums; (b) Die weiteren Aufgaben des Bundes; 4. Bewertung im Hinblick auf die Souveränität; III. Bundesanforderungen an die Gliedstaaten; 1. Die landständischen Verfassungen; 2. Die Rechte der Landstände und Untertanen.
Mit der Unterzeichnung der Bundesakte wurde 1815 auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegruendet. Die Bundesakte bezeichnete die deutschen Fuersten als souveraen und erhob die Unabhaengigkeit der deutschen Staaten sowie die Erhaltung der Sicherheit Deutschlands zu Bundesprinzipien. Man bestimmte allerdings nicht, inwieweit der Deutsche Bund zur Bewahrung der Sicherheit Deutschlands auch die Unabhaengigkeit der Gliedstaaten und die Souveraenitaet der deutschen Fuersten begrenzen durfte. Vor diesem Hintergrund will die Studie aufzeigen, welche Rechte die Souveraenitaet der Fuersten und die.
3. Bewertung der Allianzverträge in Bezug auf die SouveränitätsgarantienV. Fazit; B. Souveränitätsforderungen auf dem Wiener Kongress; I. Die verschiedenen Grundkonzeptionen für Deutschland; II. Die Ergänzung der Bundesakte um das Wort "souverain"; III. Bewertung der Ergebnisse des Wiener Kongresses; C. Der bundeseigene Souveränitätsbegriff; I. Der Bundeszweck als Bewertungsmaßstab; 1. Die Reichweite der Bundesermächtigungen; 2. Die Schranken der Bundesermächtigungen; II. Die Einhaltung des Bundesrechts als Legitimitätskriterium; D. Der Deutsche Bund.
Bundesstaat oder Staatenbund?
I. Das mittelalterliche und frühneuzeitliche DeutschlandII. Deutschland nach dem Westfälischen Frieden; III. Versuche zur Anpassung des Souveränitätsbegriffs; IV. Fazit; D. Der Inhaber der Souveränität im 19. Jahrhundert; E. Die untersuchungsrelevanten Aspekte der Souveränität; F. Der zeitübergreifende Wesensgehalt der Souveränität; G. Generelle Aspekte der Souveränität innerhalb von Staatenverbindungen; I. Staatenbund und Bundesstaat; II. Kompetenzhoheit und Kompetenzumfang als Bewertungsmaßstäbe; III. Rückabwicklungsmöglichkeiten; IV. Fazit.
Kapitel 2. Die Souveränitätsprinzipien im Deutschen BundA. Der Souveränitätsbegriff in Deutschland zwischen 1805 und 1815; I. Der Friede von Pressburg; II. Souveränität im Rheinbund; 1. Der Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation; 2. Protektorat und Souveränitätsrechte; 3. Die Souveränitätseinschätzung der Rheinbundstaaten; 4. Schlussfolgerungen; III. Preußen und Österreich in der Rheinbundzeit; 1. Preußen; 2. Österreich; 3. Fazit; IV. Souveränitätsgarantien in den Allianzverträgen; 1. Der Vertrag von Ried; 2. Die Verträge von Fulda und Frankfurt.
Kapitel 3. Die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien im BundesprimärrechtA. Die Vorschriften der Bundesakte; I. Die territoriale Sonderstellung Österreichs und Preußens; II. Bundeskompetenzen und Entscheidungsfindung; 1. Der Bundeszweck als Generalermächtigung; 2. Entscheidungen im Engeren Rat und im Plenum; 3. Konkrete Aufgaben und Befugnisse; (a) Die Angelegenheiten des Plenums; (b) Die weiteren Aufgaben des Bundes; 4. Bewertung im Hinblick auf die Souveränität; III. Bundesanforderungen an die Gliedstaaten; 1. Die landständischen Verfassungen; 2. Die Rechte der Landstände und Untertanen.
Mit der Unterzeichnung der Bundesakte wurde 1815 auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegruendet. Die Bundesakte bezeichnete die deutschen Fuersten als souveraen und erhob die Unabhaengigkeit der deutschen Staaten sowie die Erhaltung der Sicherheit Deutschlands zu Bundesprinzipien. Man bestimmte allerdings nicht, inwieweit der Deutsche Bund zur Bewahrung der Sicherheit Deutschlands auch die Unabhaengigkeit der Gliedstaaten und die Souveraenitaet der deutschen Fuersten begrenzen durfte. Vor diesem Hintergrund will die Studie aufzeigen, welche Rechte die Souveraenitaet der Fuersten und die.
